diff --git a/Geschaeftsplan.md b/Geschaeftsplan.txt similarity index 99% rename from Geschaeftsplan.md rename to Geschaeftsplan.txt index 5f9798a..bb5defb 100644 --- a/Geschaeftsplan.md +++ b/Geschaeftsplan.txt @@ -16,6 +16,7 @@ 10. Anhang ## 1. Geschäftsidee + 1. Produkt/Dienstleistung 2. Chancen durch Unternehmen, Nutzen der Mitglieder 3. USPs, Absetzung vom Wettbewerb @@ -24,33 +25,42 @@ 6. Produktions-/Kapazitätsplanung ## 2. Unternehmensziele/Förderzweck + *Beschreiben Sie hier die Vorteile für die Genossenschaftsmitglieder und die angestrebten Ziele der neuen Genossenschaft. Unterscheiden Sie zwischen dem generellen Zweck jeder Genossenschaft, nämlich der Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange der Mitglieder und ihrer konkreten Ausgestaltung. Wie wird diese Förderung in der Praxis umgesetzt? Differenzieren Sie zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen. Wo soll die Genossenschaft in zwei, in fünf und in zehn Jahren stehen?* ## 3. Unternehmerteam/Gründungsmitglieder + *Der Aufbau eines Unternehmens erfordert vielfältige Talente, die meist nicht von einer Person abgedeckt werden können. Heben Sie deshalb vor allem die komplementären Fähigkeiten hervor. Wenn Sie an die Besetzung der Organe denken, insbesondere Vorstand und Aufsichtsrat, berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Fähigkeiten und Qualifikationen der Personen.* *Beschreiben Sie die Zusammensetzung der Organe der Genossenschaft* *Benennen Sie die aktuellen Gründungsmitglieder und separat weitere beitrittswillige Interessenten* *Beruflicher Werdegang der zukünftigen Vorstandsmitglieder (Lebenslauf)* ## 4. Geschäftsbetrieb, Betriebsorganisation und Personal + *Welche Aufgaben kommen mit der geplanten Entwicklung auf die Genossenschaft zu und wie werden diese bewältigt? Welche Betriebsvorrichtungen sind erforderlich? Wie gestaltet sich die Betriebsorganisation? Wie erfolgt Auftragsbeschaffung, -abwicklung und Fakturierung? Welches und wie viel Personal wird benötigt? Welche Qualifikationen sind erforderlich? Wie und durch wen werden fehlende Erfahrungen und Fähigkeiten ergänzt?Überschätzen Sie nicht aus Sparsamkeit die eigene Leistungsfähigkeit und die Ihrer Partner. Zwar müssen am Anfang die Gründer vieles selbst erledigen. Eine „100 Stunden-Woche“ hält aber kein noch so ambitionierter Gründer auf Dauer aus - vor allem dann nicht, wenn parallel das eigene Unternehmen weitergeführt werden muss.* ## 5. Planung für die ersten Geschäftsjahre + *Anhand der oben beschriebenen Unternehmensziele sollte die Entwicklung der Genossenschaft geplant werden. Hierzu gehören folgende Bausteine: Umsatz- und Ertragsentwicklung, Personalbedarf und -kosten, Investitionsplan, Bilanzvorschau, Welche Anforderungen ergeben sich für die elektronische Datenverarbeitung und das Rechnungswesen? (Finanzbuchführung, Inventarverwaltung, elektronischer Zahlungsverkehr/Mahnwesen, astschriftverfahren), Erstellen Sie für einen Zeitraum von mehreren Jahren Planbilanzen und Plan- GuVs (bitte stimmen Sie den exakten Zeitraum mit Ihrem Gründungsberater/Ihrer Gründungsberaterin ab), Berücksichtigen Sie dabei auch eventuell anfallende Faktoren wie Dividendenzahlungen, Rückstellungsbildung, Tilgungen, Steuern etc. Erstellen Sie auch eine Break-even-Analyse, Erstellen Sie Ihr Unternehmenskonzept nicht nur unter dem Gesichtspunkt „Wie viel Umsatz wird gebraucht“, denn dies führt oft zu unschönen Planungen. Planen Sie zunächst Ihren Umsatz ohne eventuell bekannte oder angenommene Fixkosten. Denken Sie bei der Kostenaufstellung an die Gründungskosten, die in der Regel beim laufenden Geschäftsbetrieb nicht mehr anfallen, wie z.B. Gründungsprüfung, Marktanalysen, Eröffnungswerbung. Es ist nicht außergewöhnlich, dass ein neu gegründetes Unternehmen im ersten und vielleicht sogar in den ersten beiden Jahren rote Zahlen schreibt. Es sollte jedoch möglich sein, mit dem dritten Jahr die Anlaufverluste zu kompensieren.* ## 6. Marketing und Vertrieb + *Das Marketing ist eines der zentralen Elemente in einem Geschäftsplan. Hier wird dargelegt, wie das Produkt/die Dienstleistung an den Mann oder die Frau gebracht wird. Eine schlüssige Marketingstrategie auf Basis einer glaubhaften Marktanalyse überzeugt einen Investor von der Zukunftsfähigkeit Ihres Vorhabens. Berücksichtigen Sie dabei folgende Bereiche: Marktanalyse, Wettbewerbsanalyse, Zielkunden- bzw. Zielgruppendefinition, Marketingstrategie. Marktforschung sollte nicht nur im Vorfeld der Gründung, sondern laufend betrieben werden. Dazu gehört es, in regelmäßigen Abständen die Konkurrenz und den Zielmarkt zu beobachten sowie die Kundenbedürfnisse und die Marktentwicklung zu analysieren.* ## 7. Risikoabschätzung und Absicherungsstrategie + *Mit der Betrachtung und Bewertung der vorhandenen Risiken zeigen Sie, dass Sie sich mit diesem Bereich beschäftigt haben und können gleichzeitig vorhandene Bedenken bei Dritten ausräumen oder minimieren. Dabei sollten Sie zwei mögliche Szenarien durchspielen: normal / real casse = alles entwickelt sich wie geplant, worst case = angenommene Risiken treten ein, Beispiele für grundsätzliche Risiken sind: Markt, Wettbewerb, Produkt/Dienstleistung, Technologie. Beschreiben Sie, mit welcher Strategie den aufgezeigten Risiken begegnet werden soll.* ## 8. Finanzierung + *Aus der zu erstellenden Mehrjahresplanung (Liquiditätsplanung) ergibt sich der Kapitalbedarf für die Genossenschaft. Planungstools können Ihnen auch die Gründungsberater des Genoverbandes zur Verfügung stellen. Erstellen Sie bei Bedarf für sich selbst ggf. auch eine unterjährige Liquiditätsplanung. Stellen Sie dabei die Finanzquellen dar, getrennt nach Eigen- und Fremdkapital. Bei der Ermittlung des Kapitalbedarfs sollten Sie möglichst exakt vorgehen und größere Beträge durch Angebote oder Kostenvoranschläge unterlegen. So sparen Sie sich lästige und teure Nachfinanzierungen. Liquidität geht vor Rentabilität. Dies gilt vor allem für Unternehmen in der Anlaufphase. Planen Sie deshalb nicht zu kurz. Denken Sie an die finanziellen Mittel zur Überbrückung der Zeit zwischen Leistungserstellung und Zahlungseingang für diese Leistung. Zur langfristigen Gründungsfinanzierung gehört deshalb auch der Betriebsmittelkredit. Mangelnde Finanzierung ist die Hauptursache für fehlgeschlagene Unternehmensgründungen. Planen Sie deshalb genau, aber nicht zu knapp. Beschränken Sie sich nicht auf die absolut notwendigen Dinge, die zum Zeitpunkt der Gründung erforderlich sind. Als eigenständiges Unternehmen finanziert sich auch eine Genossenschaft aus dem laufenden Geschäftsbetrieb. Die eingezahlten Geschäftsguthaben stehen für Investitionen (Anlagevermögen) zur Verfügung. Soweit die Genossenschaft Leistungen für ihre Mitglieder erbringt, die keine kostendeckenden Erlöse bringen, können laufende Beiträge der Mitglieder vorgesehen werden. Hierfür sind spezielle Regelungen in der Satzung erforderlich. Der Berater des regionalen Genossenschaftsverbandes berät Sie hierzu gerne.* ## 9. Geschäftsführungsinstrumentarium/Business-Plan-Controlling + *Nutzen Sie den von Ihnen erstellten Geschäftsplan zur Kontrolle der Unternehmensentwicklung, als Messgröße für die Zielerreichung sowie zur Information Ihrer Aufsichtsgremien, Finanzierungspartner und Kapitalgeber. Beachten Sie dabei die nachfolgenden Punkte: Legen Sie feste Zeitpunkte für die Prüfung und Fortschreibung des Businessplans fest, z.B. halbjährlich, Informieren Sie die Adressaten über dieses von Ihnen eingesetzte, Controllinginstrument und das geplante Datum der Vorlage, Beschreiben Sie die eingesetzten Instrumente zur Unternehmenssteuerung und -kontrolle, den Zielerreichungsgrad und die eingesetzten Messgrößen, Legen Sie bei der Fortschreibung der Planung Wert auf die Weiterentwicklung der Unternehmensziele* ## 10. Anhang + *Der Anhang kann stützende Informationen für die Berechnungen und Annahmen im Businessplan sowie bereits vorhandene Unterlagen zum künftigen Geschäftsbetrieb enthalten. Beispiele: Marktforschungsergebnisse, Marktanalysen, Inventuraufstellung oder -planung, Verträge oder, Vertragsentwürfe, Versicherungspolicen oder -angebote, eingeholte Angebote, Produktfotos, Lagepläne, Lagepläne, Baupläne etc., Gutachten und Testate, Schutzrechte, Lebensläufe der Vorstandsmitglieder, Dabei sind die Wechselwirkungen der einzelnen Positionen zueinander wichtig: das rechtliche Konzept folgt zwingend den wirtschaftlichen Planungen; Vertriebsfragen z.B. finden sich in anderen Punkten, wie „Organisation und Personal“, „Planung der ersten Geschäftsjahre“ etc. wieder* Vorlage: https://www.genoverband.de/site/assets/files/60290/hinweise_zum_geschaeftsplan_september_2024.pdf \ No newline at end of file diff --git a/Mitgliedsantrag-Verein.md b/Mitgliedsantrag-Verein.txt similarity index 100% rename from Mitgliedsantrag-Verein.md rename to Mitgliedsantrag-Verein.txt diff --git a/Mitgliedsantrag-eG.md b/Mitgliedsantrag-eG.md deleted file mode 100644 index 11ed072..0000000 --- a/Mitgliedsantrag-eG.md +++ /dev/null @@ -1,9 +0,0 @@ -# Mitgliedsantrag -- Kraftw3rk eG - -Vollständiger Name: -Postanschrift: -Email-Adresse: - -Ich beantrage hiermit die Aufnahme in die Genossenschaft Kraftw3rk eG. Ich verpflichte mich, die nach Satzung und Gesetz vorgesehenen Zahlungen zu leisten. - -Laut meinen Informationen (https://www.youtube.com/watch?v=q5fKKKGrD6U) ist der in diesem Dokument aufgeführte Text die Mindestanforderung an die Mitgliedserklärung. Die Mitgliedsanträge können elektronisch -- auch als einfache Textdatei oder als Email -- abgegeben und archiviert werden, solange sie den Namen, die Postanschrift und die oben aufgeführte Erklärung enthalten. diff --git a/Mitgliedsantrag-eG.txt b/Mitgliedsantrag-eG.txt new file mode 100644 index 0000000..96c7795 --- /dev/null +++ b/Mitgliedsantrag-eG.txt @@ -0,0 +1,10 @@ +Mitgliedsantrag -- Kraftw3rk eG +=============================== + +Vollständiger Name: +Postanschrift: +Email-Adresse: + +Ich beantrage hiermit die Aufnahme in die Genossenschaft Kraftw3rk eG. Ich verpflichte mich, die nach Satzung und Gesetz vorgesehenen Zahlungen zu leisten. + +Anm. Frank: Laut meinen Informationen (https://www.youtube.com/watch?v=q5fKKKGrD6U) ist der in diesem Dokument aufgeführte Text die Mindestanforderung an die Mitgliedserklärung. Die Mitgliedsanträge können elektronisch -- auch als einfache Textdatei oder als Email -- abgegeben und archiviert werden, solange sie den Namen, die Postanschrift und die oben aufgeführte Erklärung enthalten. diff --git a/README.md b/README.txt similarity index 99% rename from README.md rename to README.txt index ea07946..6656c7a 100644 --- a/README.md +++ b/README.txt @@ -1,15 +1,18 @@ # IT-Genossenschaft + In diesem Repository wird die Möglichkeit der Bildung einer IT-Genossenschaft (auch Mitarbeiter*Innen-Unternehmen oder Produktivgenossenschaft genannt) beleuchtet. ACHTUNG: Diese Genossenschaft befindet sich gerade in Konzeption. Um Mitglied werden zu können, schreiben Sie bitte eine Email an info@kraftw3rk.de und legen Sie Ihren verbindlichen Beitrittswunsch dar. Ihre Email wird dann bearbeitet und Sie erhalten eine Rückmeldung über den Eingang. Sie werden ggf. erneut kontaktiert um Details zu Ihrem Beitrittswunsch zu klären. Später wird über ihren Beitrittswunsch im Plenum abgestimmt und das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt. ## Inhalt + 1. Grundgedanke 2. Ziel 3. Gründe 4. Umsetzung ## Grundgedanke + Wie bereits in der Vergangenheit anderenorts geschehen, ist die Genossenschaft ein Zusammenschluss gleichberechtigter Beteiligter, die gemeinsam am Auskommen des Unternehmens sowie seiner Teilnehmer*Innen arbeiten. Es wird dabei demokratisch über alle relevanten Themen entschieden. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von Anteilen oder Leistung. @@ -17,12 +20,15 @@ Es wird dabei demokratisch über alle relevanten Themen entschieden. Jedes Mitgl Die Idee ist, dass Menschen verschiedener Leistungsfähigkeit und mit verschiedenen Expertisen gemeinsam an einem Ziel arbeiten, sei dies finanzielle Unabhängigkeit, bloßes Auskommen oder Erfüllung der eigenen Ideen und Wünsche. ## Ziel + Das Ziel ist die Erwirtschaftung eines angemessenen(TM) Lebensunterhalts für die Mitarbeitenden und die Abwesenheit einer Hierarchie zwischen den Mitgliedern oder den Arbeitenden und den Eigentümer*Innen. Neben den persönlichen Zielen der Genossenschaft und der Mitglieder ist auch Ziel, die Möglichkeit einer solchen Unternehmung (besonders selten im IT-Bereich) ins Bewusstsein der Gesellschaft zu bringen. ## Gründe + Die Notwendigkeit eines solchen Unternehmens sind unseres Erachtens zur Zeit folgende (ohne spezielle Reihenfolge): + - IT-Dienstleistungen sind sehr komplex und sind zu viel Arbeit für viele Einzelselbstständige - Die Verwaltung eines IT-Unternehmens ist in der Regel nicht die Kernaufgabe von IT-Selbstständigen - Einzelselbstständige sind oft nicht kompetitiv genug um Unternehmen überzeugen zu können @@ -31,20 +37,25 @@ Die Notwendigkeit eines solchen Unternehmens sind unseres Erachtens zur Zeit fol - Nachhaltigkeit (z.B. durch Open Source) wird in den meisten IT-Unternehmen noch nicht besonders beachtet ## Umsetzung + Es gelten investierte Stunden gleichmäßig für alle, unabhängig von deren Eigenschaften (wie Bildungsabschlüsse oder Aufgaben). So soll also die Sicherheitsforschende das Gleiche pro investierter Stunde bekommen wie die Reinigungsbeauftragte. Natürlich setzt dies die Notwendigkeit der jeweiligen Position im Unternehmen voraus. ### Aufgabenverteilung + Anfänglich teilen sich vermutlich mehrere mutlitalentierte IT-Arbeitende die notwendigen Verwaltungsaufgaben. Später soll möglichst ein\*e Genoss\*in für die Verwaltung dazukommen. Später dann möglicherweise noch IT. ### Konsens + Es sollen alle Entscheidungen nach bekannten horizontalistischen Regierungsformen getroffen werden: Konsens, Negativ-Konsens, Qualifizierte Mehrheit. Plena sind grundsätzlich monatlich durchzuführen oder auf Antrag. Zu den Plena wird per bekannt gemachten Kontaktdaten der Mitglieder mit einer Woche Vorlauf eingeladen. Grundsätzlich ist Persönliches treffen und remote gleichbedeutend und keines ist erzwingbar. ### Freie Assoziation + Generell soll von vorn herein klar sein, dass Menschen mit der Idee auch Reiß aus nehmen dürfen und ihren eigenen Ableger dieser Genossenschaft gründen dürfen. Die Markenrechte werden ähnlich Open Source inhalten zur gewerblichen Verwendung lizensiert. Das bedeutet dass freie Assoziation herrscht. Demnach werden häufige Diskrepanzen (zum Beispiel regelmäßiges Veto in Plena) auch zu einer Emopfehlung des Austritts führen. Dies soll nicht als Ausschluss (Rausschmiss) betrachtet werden sondern als die Notwendigkeit, Gruppen klein und Konsensfähig zu halten ohne dabei Dissenz generell zu vermeiden. Deshalb auch die Ausweichmöglichkeiten auf Negativ-Konsens oder Mehrheit. ### Finanzierungsideen + Ein IT-Unternehmen kann mit den notwendigen Kenntnissen mit einem einfachen PC, möglichst einem Laptop, geführt werden. Dank Open Source ist für die reine Tätigkeit keine Anfangsinvestition zu tätigen. Der finanzielle Aufwand für die Bildung einer Genossenschaft ist vergleichsweise hoch, jedoch mit den erzielbaren Stundensätzen durchaus schnell wieder drin. Wiederkehrende Kosten für Werbung, rechtliche und steuerliche Beratung sind ggf. noch zu beachten. @@ -52,12 +63,15 @@ Der finanzielle Aufwand für die Bildung einer Genossenschaft ist vergleichsweis Aus der Geschichte anderer IT-Genossenschaften soll die Möglichkeiten des geschäftführenden Organs maximal beschnitten werden. Eine Entscheidung durch die Geschäftsführung hat Grundsätzlich eine Plenumsentscheidung zur Grundlage. ### Groesse + Auch hier nehmen wir eine Seite aus den vergangenen Erfahrungen von IT-Genossenschaften. Die Genossenschaft ist zunächst begrenzt auf 20 Individuen. Hintergrund ist die Schwierigkeit von demokratischen Entscheidungen bei großen, heterogenen Gruppen und der damit einhergehenden Lagerbildung. Wir bevorzugen die Bildung einer Föderation mit mehreren, unabhängigen aber kooperierenden, lokalen Genossenschaften. ### Arbeitszeiten + Hier sind die Ideen vielfältig. Viele Selbstständige arbeiten sehr unterschiedliche Stunden. Mal sind sie über vollzeit tätig, mal arbeiten sie monate nicht. Hier sollte sich jede*r frei genug fühlen sich einzubringen wie es eben geht. Jedoch sollte auch klar sein, dass eine Mitarbeit an einer Sache für den "Return on Invest" auch nötig ist. ### Bezahlung + Zunächst schwebte uns ein rein Gewinnbasiertes Bezahlungssystem vor, da der gemeinsame Erfolg nicht unbedingt durch gearbeitete Stunden messbar ist. Andererseits soll die Unternehmung - speziell während ihres Aufbaus - nicht durch massen an untätigen Mitgliedern ausgebremst werden, die sich ggf. einen extrem guten Deal für ihre Gesellschaftanteile erhoffen. Deshalb soll die Gruppe sowohl die Projekte beobachten als auch die gearbeiteten Stunden prüfen. @@ -75,14 +89,17 @@ Folgender Ablauf könnte sich daraus ergeben: 10. am ende des jahres wird im plenum über die verwendung der restlichen mittel entschieden. ### Laufende Kosten + Besonders am Anfang sind die laufenden Kosten so klein wie nur möglich zu halten. Selbstverständlich werden ggf. Ausgaben für Server und andere IT-Infrastruktur anfallen, jedoch ist auf wirklich notwendiges zu achten. Besonders externe Personalkosten oder kostspielige Abbonements, Lizenzen und Verträge sind zu vermeiden. ### Haftung + Nach innen: Die Genossen haften gegenüber der Genossenschaft nur für grob fahrlässiges (beschränkt auf ihre Einlage) und vorsätzliches Fehlverhalten (dann unbegrenzt). Die Genossenschaft haftet gegenüber den Genossen nur bei grober Fahrlässigkeit (beschränkt auf die kleinste zu beziffernde Größe, zb den Auftrag, ihr Betriebsvermögen) oder bei Vorsatz nach gesetzlichen Vorschriften. Nach außen: IT kann ein sehr kostspieliges Geschäft sein wenn man in eine Haftungsfalle tappt. Hier haben Genossen bereits Erfahrungen sammeln müssen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung von um die 100+ € im Jahr ist völlig außer Diskussion. Darüberhinaus sind Vertragsvorlagen vor beginn der Geschäftstätigkeit zu erstellen und nur im Konsens zu erweitern. Auch sind nur anwaltlich geprüfte Dokumente zulässig. Andernfalls kann ein Haftungsfall durch einen Kunden fingiert werden (ja, das passiert). Entsprechende anwaltliche und steuerberaterliche Beratung ist absolut notwendig. Entsprechende Anfangstexte können aber von Genossen übernommen werden. ### Gründungsvorgehen + Laut [dieser Quelle](https://www.starting-up.de/gruenden/rechtsformen/eg-eingetragene-genossenschaft/das-kostet-die-genossenschaft.html) kostet die Gründung einer Genossenschaft ca. 1500 bis 4000 € plus laufende Kosten von 200 - 1800 € pro Jahr (Mitgliedsbeiträge in Verband) und 800 € Prüfgebüren alle 1-2 Jahre. Das bedeutet, dass zur Gründung erstmal mindestens 1500 € aufgebracht werden müssen, ggf. mehr. Zudem sollten für die ersten zwei Jahre mindestens die laufenden Verbandsbeiträge und die Prüfgebüren vorhanden sein. Insgesamt sprechen wir also von einem minimum von 2700 € bis zu einem Maximum von 9200 €, wobei letzteres sicher nicht bei kleinen Umsätzen geschehen wird. @@ -90,20 +107,25 @@ Das bedeutet, dass zur Gründung erstmal mindestens 1500 € aufgebracht werden Nun gibt es bereits erste Berichte zu Vorgehensweisen. Es kann beispielsweise ein Verein gegründet werden, der mit dem Sammeln von Kapital (z.B. durch monatliche Beiträge) und anschließende Abwicklung der Gründung beauftragt wird. Die Mitgliederanzahl vor Eintragung muss mindestens drei Betragen und sofern es bei einer Maximalzahl von 20 Mitgliedern bleibt kann die Ernennung eines Aufsichtsrats unterlassen werden. Auch bleibt in dem Fall der Vorstand bei einer Person. ### Satzung + Die Herstellung einer Satzung ist laut [dieser Quelle](https://www.genoverband.de/genossenschaft-gruenden/informationen-fuer-gruender/) notwendig. Der Entwurf befindet sich [hier](https://code.kraftw3rk.de/alex/IT-Genossenschaft/src/branch/main/Satzung.md). ### Mitglied auf Probe + Es muss ein nicht unbeträchtliches Kapital zur Gründung und zum Betrieb der Genossenschaft aufgebracht werden (mindestens 2700 € für die ersten zwei Jahre). Auf viele Rücken verteilt nimmt die Last zwar ab, jedoch wollen wir auch prekarisierten Menschen eine Perspektive bieten. So ist es einerseits nötig, dass ein Mitglied einen Mindestanteil von zb 500 € in die Genossenschaft einbringt um die Verwaltungs- und Gründungskosten teilweise zu decken, jedoch hat nicht jeder Mensch mal eben 500 € zum anlegen parat. Insofern wäre eine Zwischenlösung gut, in der ein Menschn auf "Probe" eintritt, ohne mitzubestimmen und Vergütung zu erhalten (allerding nach der Entscheidung ob grundsätzlich zusammengearbeitet werden soll) und sich dann deren Anteil erarbeitet. Dies kann zum Beispiel durch Akquisition und (Hilfe bei der?) Abwicklung eines Auftrages mit entsprechendem Ertrag erfolgen. ### Sitz des Unternehmens + Da es zunächst sicher keine Mittel für Büroräume geben wird, wird der Sitz des Unternehmens an einem der Wohnadressen der Mitglieder angemeldet, sofern möglich. Scheidet das Mitglied aus oder machen sonstige Gründe den Unternehmenssitz an der Position unsinnig, wird dieser verschoben. Tendenziell könnte es Sinn machen den Wohnsitz der amtierenden Vorstandsperson als Betriebssitz zu nehmen. Ein Postfach ist meines wissens nicht zulässig. ### Aufnahme der Geschäftstätigkeit + Da eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit erst nach erfolgter Eintragung legal erfolgen kann, müssen die sog. Gründungsmitglieder (mindestens drei) die Anfangsinvestition in voller Höhe aufbringen, da sonst keine Eintragung erfolgen kann. Bei 500 € Anteil, drei Gründungsmitgliedern und 1500 € Gründungskosten lt. o.g. Quelle geht der Betrag genau auf. Natürlich muss dann erstmal Arbeit in Eigenleistung (unbezahlt) besorgt und (bezahlt) ausgeführt werden um die Kasse zu füllen für Werbung. Generell sollte die Überlegung von Direktkrediten entweder der Mitglieder oder interessierter dritter in Erwägung gezogen werden, ähnlich des Konzeptes des Mietshäusersyndikats. Solidarische Kredite beim Mietshäusersyndikat haben zwischen 0 und 1,5% Zins und enthalten einen qualifizierten Rangrücktritt. Es bleibt zu prüfen ob letzteres wegen des Unternehmerischen Risikos nicht unzulässig oder zumindest moralisch fragwürdig gegenüber den Kreditgebern wäre. ### Denkbar zu leistende Tätigkeiten + Aus Vorerfahrung bieten sich folgende Leistungen für IT-Dienstleistende ohne massive Investitionen und mit überschaubaren Haftungsrisiken an: - PC-Reparatur, -aktualisierung und -wartung - Ersetzen/Aufbau/Reparatur und Wartung von kleinen Serveraufbauten wie z.B. in Kleinbetrieben bis 20 MitarbeiterInnen @@ -116,12 +138,15 @@ Aus Vorerfahrung bieten sich folgende Leistungen für IT-Dienstleistende ohne ma Alle diese Tätigkeiten sollen oberhalb einer Bagatellgrenze durch das Plenum entschieden werden um nicht den Fortbestand der Genossenschaft zu gefährden. Hintergrund ist dass Hardware bei Weiterverkauf auch angeschafft werden muss und eine dreiecksbeziehung entsteht bei der Haftungsrisiken entstehen die wir über 500 € auf keinen Fall tragen sollten. ### Marketing + Da anfangs höchstwahrscheinlich keine größeren Summen für Marketing zur Verfügung stehen wird aller Wahrscheinlichkeit nach viel in Eigenleistung entstehen müssen. Website, Logo, Visitenkarten, Briefkopf, Farben, etc sind die Standards die für das Marketing notwendig werden. So sollte sich jedes Mitglied zur Bespielung mindestens eines Kanals mit Werbung (Soziale medien, web, etc.) bereiterklären um die Unternehmung vom Boden hoch zu bekommen (finanziell). Die Außendarstellung sollte sich derweil von vornherein dahingehend abheben dass Nachhaltigkeit und progressive Unternehmensfühung im Mittelpunkt steht. Es bringt überhaupt nichts, ein weiteres 0815-IT-Consulting Unternehmen zu bauen nur um dann von Konzernen kontrolliert zu werden. ### Kundenausrichtung + Grundsätzlich findet sich eine große Diskrepanz zwischen IT-Dienstleistenden Unternehmen was die Kundenstruktur angeht. Erfahrene Kaufleute wissen, dass Kundenzentralisierung ein schwerer Anfängerfehler ist. Leider neigen viele kleine IT-Unternehmen dazu, sich erstmal einen Großkunden zu suchen der sie dann faktisch unter Kontrolle hat. Dies wird zumindest von einem Genossen zu 100% jedes Mal ein Veto erleben. Ganz klar muss eine Ausrichtung auf KMU (kleine und Mittelständische Unternehmen) erfolgen da hier zum einen der Bedarf riesig und die Machtverhältnisse deutlich ausgeglichenere sind. Dies hat zur Folge dass die Gestaltung der Zusammenarbeit deutlich gesünder, die Zahlung pünktlicher und die Stimmung im Unternehmen deutlich besser wird. Beste Erfahrung wurde damit gemacht, dass größere Aufträge zwar angenommen, jedoch nur mit 10% der Manpower belegt wurden und so 90% für die Akquisition und Erfüllung neuer Aufträge frei war. Befristete Ausnahmen sind denkbar. ### Politik + Besonders wichtig ist hierbei dass horizontale Unternehmungen kein unpolitisches Thema sind. Wir schreiben keine politische Gesinnung vor, sind aber klar gegen Hierarchie zwischen Menschen (bzw. Lebewesen, in vielen Fällen) und somit weder offen für sog. Tech-Bros, Neoliberalisten oder diese Dinge relativierende oder unterstützende Ideologien. \ No newline at end of file diff --git a/Satzung.md b/Satzung.txt similarity index 59% rename from Satzung.md rename to Satzung.txt index 9b6bac0..290412b 100644 --- a/Satzung.md +++ b/Satzung.txt @@ -1,27 +1,27 @@ -# Satzung +Dokument: Entwurf der Satzung der Kraftw3rk eG -## § 0 - Open Source +§ 0 - Open Source -Ich fände es wünschenswert, bereits in der Satzung zu spezifizieren, dass wir Open Source / Free Software machen. Die folgenden Punkte sind ein erster Vorschlag, wie man das formulieren könnte. Durch den Verweis auf die Open Source Initiative und die Free Software Foundation habe ich versucht, eine möglichst breite und zukunftssichere Definition von Open Source zu verwenden. Wenn ich etwas vergessen haben sollte, macht mich gerne darauf aufmerksam. +Anm. Frank: Ich fände es wünschenswert, bereits in der Satzung zu spezifizieren, dass wir Open Source / Free Software machen. Die folgenden Punkte sind ein erster Vorschlag, wie man das formulieren könnte. Durch den Verweis auf die Open Source Initiative und die Free Software Foundation habe ich versucht, eine möglichst breite und zukunftssichere Definition von Open Source zu verwenden. Wenn ich etwas vergessen haben sollte, macht mich gerne darauf aufmerksam. 1. Die Genossenschaft fühlt sich der Open Source Bewegung verpflichtet. Als Open Source im Sinne dieser Satzung soll Software gelten, die entweder von der Open Source Initiative als Open Source oder von der Free Software Foundation als Free Software anerkannt wird. Bei Software, die unter einer von der jeweiligen Organisation anerkannten Lizenz veröffentlicht wurde, ist dies grundsätzlich der Fall. 2. Alle Software, die Mitglieder der Genossenschaft im Rahmen ihrer genossenschaftlichen Tätigkeit entwickeln, ist grundsätzlich unter einer Open Source Lizenz zu lizensieren. Selbiges gilt für Softwaredokumentation. Für Softwaredokumentation kann wahlweise auch eine Lizenz gewählt werden, die von der Free Software Foundation als "Free Documentation License" anerkannt wird. -Beim Betrieb der Arbeitsgeräte bin ich prinzipiell dafür, dass Mitglieder grundsätzlich eine nahezu komplette Autonomie haben, was sie verwenden und wie sie es verwenden wollen. Insofern bin ich mir nicht sicher, ob ich die hier überhaupt erwähnen sollte. Andererseits könnte es auch Vorteile haben, wenn wir es als Grundkonsens verstehen würden, dass wir auch selbst Freie Software verwenden. Wenn Leute mit einem solchen Grundkonsens ein größeres Problem haben, stellt sich nämlich m. E. durchaus die Frage, wieso sie überhaupt Mitglied in einer Open Source Genossenschaft werden wollen. +Anm. Frank: Beim Betrieb der Arbeitsgeräte bin ich prinzipiell dafür, dass Mitglieder grundsätzlich eine nahezu komplette Autonomie haben, was sie verwenden und wie sie es verwenden wollen. Insofern bin ich mir nicht sicher, ob ich die hier überhaupt erwähnen sollte. Andererseits könnte es auch Vorteile haben, wenn wir es als Grundkonsens verstehen würden, dass wir auch selbst Freie Software verwenden. Wenn Leute mit einem solchen Grundkonsens ein größeres Problem haben, stellt sich nämlich m. E. durchaus die Frage, wieso sie überhaupt Mitglied in einer Open Source Genossenschaft werden wollen. 3. Für den Betrieb der technischen Infrastruktur der Genossenschaft selbst sowie für den Betrieb der Arbeitsgeräte der Mitglieder ist grundsätzlich Open Source Software zu bevorzugen. Die Verwendung proprietärer Software in Ausnahmefällen ist zulässig. Dies gilt insbesondere für die Verwendung proprietärer Treiber. 4. Beim Vertrieb von Software and Kunden ist grundsätzlich Open Source Software zu bevorzugen. Analog zu 3. ist die Verwendung proprietärer Software in Ausnahmefällen zulässig. -## § 1 - Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr +§ 1 - Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr -Die Definition der Aussprache ist ein Vorschlag. Da man "Kraftw3rk" schlecht aussprechen kann fände ich es sinnvoll, neben der Schreibweise auch die Aussprache zu definieren. +Anm. Frank: Die Definition der Aussprache ist ein Vorschlag. Da man "Kraftw3rk" schlecht aussprechen kann fände ich es sinnvoll, neben der Schreibweise auch die Aussprache zu definieren. 1. Die Firma der Genossenschaft lautet Kraftw3rk eG (lautsprachlich: "Kraftwerk" oder "Kraftwerk 3"). -Ich habe anderenorts (in der Satzung der Hostsharing eG) gesehen, dass lediglich die Stadt genannt wird, nicht aber die vollständige Adresse. Entsprechend würde ich "Wiesbaden" als Sitz vorschlagen. Ggf. könnte man noch prüfen, ob es auch ausreichend ist, nur "Deutschland" anzugeben und ob das ggf. Vorteile (aufgrund erhöhter Flexibilität) bringen könnte. Allerdings ist auch Wiesbaden als Sitz m. E. völlig in Ordnung. +Anm. Frank: Ich habe anderenorts (in der Satzung der Hostsharing eG) gesehen, dass lediglich die Stadt genannt wird, nicht aber die vollständige Adresse. Entsprechend würde ich "Wiesbaden" als Sitz vorschlagen. Ggf. könnte man noch prüfen, ob es auch ausreichend ist, nur "Deutschland" anzugeben und ob das ggf. Vorteile (aufgrund erhöhter Flexibilität) bringen könnte. Allerdings ist auch Wiesbaden als Sitz m. E. völlig in Ordnung. 2. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wiesbaden. @@ -34,13 +34,13 @@ 6. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Genossenschaft und endet mit Ablauf des Kalenderjahres. -## § 2 - Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung +§ 2 - Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung 1. Nur natürliche Personen können Mitglied in der Genossenschaft werden. 2. Jedes Mitglied kann maximal einen Geschäftsanteil übernehmen. -Um den Einstieg neuer Mitglieder zu erleichtern würde ich dem Vorstand an dieser Stelle gerne die größtmögliche Flexibilität geben, die Einzahlung des Geschäftsanteils und des Eintrittsgelds zu stunden. Ob diese Stundung dann auf eine Ratenzahlung hinausläuft, auf eine Fälligkeit des gesamten Betrags nach 12 Monaten, oder sonst irgendetwas, ist mir dabei egal und muss m. E. nicht in der Satzung spezifiziert werden. Ich habe irgendwo (in diesem Internet) gelesen, dass mindestens 10% des Geschäftsanteils sofort fällig sein müssen. Falls das tatsächlich der Fall ist, müsste man die Formulierung evtl. nochmal um diese Einschränkung erweitern. +Anm. Frank: Um den Einstieg neuer Mitglieder zu erleichtern würde ich dem Vorstand an dieser Stelle gerne die größtmögliche Flexibilität geben, die Einzahlung des Geschäftsanteils und des Eintrittsgelds zu stunden. Ob diese Stundung dann auf eine Ratenzahlung hinausläuft, auf eine Fälligkeit des gesamten Betrags nach 12 Monaten, oder sonst irgendetwas, ist mir dabei egal und muss m. E. nicht in der Satzung spezifiziert werden. Ich habe irgendwo (in diesem Internet) gelesen, dass mindestens 10% des Geschäftsanteils sofort fällig sein müssen. Falls das tatsächlich der Fall ist, müsste man die Formulierung evtl. nochmal um diese Einschränkung erweitern. 3. Der Geschäftsanteil beträgt 500 Euro. Er ist sofort in voller Höhe einzuzahlen. In begründeten Fällen kann der Vorstand eine spätere Einzahlung binnen zwei Jahren zulassen. @@ -55,9 +55,9 @@ 8. Ansprüche auf Auszahlung von Gewinnen, Rückvergütungen und Auseinandersetzungsguthaben verjähren in zwei Jahren ab Fälligkeit. Die Beträge werden den Rücklagen zugeführt. -## § 3 - Generalversammlung +§ 3 - Generalversammlung -Die Regelung zur Benachrichtigung von Mitgliedern scheint mir sehr auf die Verwendung eines veralteten Briefpostwesens ausgelegt zu sein. Das würde zumindest die Frist von zwei Tagen erklären. Ich würde die Regelungen zur Benachrichtigung gerne so formulieren, dass Briefpost ausgeschlossen und stattdessen elektronische Kommunikation verlangt wird. Ich persönlich bin ja ein Fan von Email; aber meinetwegen können wir uns auch darauf einigen, dass ein elektronischer Kommunikationsweg verwendet werden muss, der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Vorstand (bzw. dem Bevollmächtigten) und dem jeweiligen Mitglied vereinbart wurde. Die folgenden Änderungen sind ein erster Vorschlag in diese Richtung, aber noch kein fertiges Produkt. +Anm. Frank: Die Regelung zur Benachrichtigung von Mitgliedern scheint mir sehr auf die Verwendung eines veralteten Briefpostwesens ausgelegt zu sein. Das würde zumindest die Frist von zwei Tagen erklären. Ich würde die Regelungen zur Benachrichtigung gerne so formulieren, dass Briefpost ausgeschlossen und stattdessen elektronische Kommunikation verlangt wird. Ich persönlich bin ja ein Fan von Email; aber meinetwegen können wir uns auch darauf einigen, dass ein elektronischer Kommunikationsweg verwendet werden muss, der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Vorstand (bzw. dem Bevollmächtigten) und dem jeweiligen Mitglied vereinbart wurde. Die folgenden Änderungen sind ein erster Vorschlag in diese Richtung, aber noch kein fertiges Produkt. 1. Die Genossenschaft hat keinen Aufsichtsrat. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats nimmt die Generalversammlung wahr. @@ -75,9 +75,9 @@ 8. Die Generalversammlung kann sich mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen eine Geschäftsordnung geben. -## § 3a Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenz-Versammlung +§ 3a Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenz-Versammlung -Mit Blick auf die elektronische Durchführung der Generalversammlung fände ich es elegant, wenn man seine Stimme (etwa im Falle eines Terminkonflikts) auch einfach asynchron und elektronisch abgeben kann. Beispielsweise durch eine formlose (meinetwegen kryptographisch signierte) Email an den Vorstand, in dem das verhinderte Mitglied sein Stimmverhalten kundtut. Beispielsweise: "Top 1: Zustimmung; Top 2: Zustimmung; Top 3: Enthaltung; Top 4: Veto; Top 5: Zustimmung". Da "schriftlich" (juristisch gesehen) meines Wissens nur physisches Papier und Telefax-Übertragungen umfasst, würde ich statt "schriftlich" lieber "in Textform" verwenden. Sofern wir uns Gedanken über die Authentifizierung dieser Textform machen wollen, würde ich lieber kryptographisch signierte Nachrichten zurückgreifen als auf handschriftlich unterschriebene Vollmachten. +Anm. Frank: Mit Blick auf die elektronische Durchführung der Generalversammlung fände ich es elegant, wenn man seine Stimme (etwa im Falle eines Terminkonflikts) auch einfach asynchron und elektronisch abgeben kann. Beispielsweise durch eine formlose (meinetwegen kryptographisch signierte) Email an den Vorstand, in dem das verhinderte Mitglied sein Stimmverhalten kundtut. Beispielsweise: "Top 1: Zustimmung; Top 2: Zustimmung; Top 3: Enthaltung; Top 4: Veto; Top 5: Zustimmung". Da "schriftlich" (juristisch gesehen) meines Wissens nur physisches Papier und Telefax-Übertragungen umfasst, würde ich statt "schriftlich" lieber "in Textform" verwenden. Sofern wir uns Gedanken über die Authentifizierung dieser Textform machen wollen, würde ich lieber kryptographisch signierte Nachrichten zurückgreifen als auf handschriftlich unterschriebene Vollmachten. 1. Die Generalversammlung kann auch ohne physische Präsenz der Mitglieder abgehalten werden (virtuelle Generalversammlung). In diesem Fall sind den Mitgliedern zusammen mit der Einberufung sämtliche Informationen mitzuteilen, die zur uneingeschränkten Teilnahme an der Generalversammlung benötigt werden. Dazu gehören insbesondere Informationen über evtl. Zugangsdaten sowie darüber hinaus, auf welche Weise das Rede-, Antrags-, Auskunfts- und Stimmrecht ausgeübt werden kann und wie und bis wann die schriftliche oder elektronische Stimmabgabe zu erfolgen hat. @@ -90,18 +90,18 @@ Rede-, Antrags-, Auskunfts- und Stimmrecht ausgeübt werden kann und wie und bis 5. Die Mitglieder können an der Generalversammlung auch ohne Anwesenheit in einer Präsenzversammlung teilnehmen und ihre Rechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben (elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), wenn der Vorstand dies festlegt. Im Übrigen gelten die vorstehenden Absätze. -## § 3b Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung +§ 3b Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung 1. Ist gestattet worden, an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation mitzuwirken, ist zusammen mit der Einberufung mitzuteilen, wie und bis wann die schriftliche oder elektronische Stimmabgabe zu erfolgen hat. 2. § 3a Abs. 4 gilt entsprechend. -## § 3c Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton +§ 3c Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton 1. Die Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton ist zulässig. Die Entscheidung darüber, ob und auf welche Weise die Generalversammlung in Bild und Ton übertragen wird, obliegt dem Vorstand. Die Art und Weise der Übertragung ist mit der Einberufung bekannt zu machen. -## § 4 - Vorstand +§ 4 - Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. @@ -109,12 +109,12 @@ Rede-, Antrags-, Auskunfts- und Stimmrecht ausgeübt werden kann und wie und bis 3. Der Vorstand führt die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben, die der Zustimmung der Generalversammlung bedarf. In den nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung vorgesehenen Fällen bedarf der Vorstand der Zustimmung der Generalversammlung. Die Zustimmung kann für gleichartige Geschäfte generell erteilt werden. -Mit Blick auf die Aufnahme von Mitgliedern hätte ich hier ein paar Rückfragen: 1. Wollen wir die Aufnahme eines 21. Mitglieds ggf. generell ausschließen? Laut README.md ist das ja ohnehin nicht vorgesehen. Außerdem: Wie verhält es sich mit der Aufnahme von Mitgliedern vor dem 21. Mitglied? Kann die der Vorstand alleine entscheiden? Oder sollte das lieber die Generalversammlung entscheiden? Was wären die Vor- und Nachteile der beiden Szenarien? Wäre ggf. eine hybride Lösung wünschenswert, in der der Vorstand "Mitglieder auf Probe" aufnimmt und die Generalversammlung später formell der Aufnahme als Vollmitglied zustimmt? +Anm. Frank: Mit Blick auf die Aufnahme von Mitgliedern hätte ich hier ein paar Rückfragen: 1. Wollen wir die Aufnahme eines 21. Mitglieds ggf. generell ausschließen? Laut README.md ist das ja ohnehin nicht vorgesehen. Außerdem: Wie verhält es sich mit der Aufnahme von Mitgliedern vor dem 21. Mitglied? Kann die der Vorstand alleine entscheiden? Oder sollte das lieber die Generalversammlung entscheiden? Was wären die Vor- und Nachteile der beiden Szenarien? Wäre ggf. eine hybride Lösung wünschenswert, in der der Vorstand "Mitglieder auf Probe" aufnimmt und die Generalversammlung später formell der Aufnahme als Vollmitglied zustimmt? 4. Der Vorstand bedarf für die Aufnahme des 21. Mitglieds der Zustimmung der Generalversammlung. Bei der Einladung zu dieser Generalversammlung hat der Vorstand vorsorglich Wahlen zum Vorstand und Aufsichtsrat sowie entsprechende Satzungsänderungen auf die Tagesordnung zu setzen. -## § 5 - Bevollmächtigter, Revisionskommission +§ 5 - Bevollmächtigter, Revisionskommission 1. Die Genossenschaft hat keinen Aufsichtsrat. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats nimmt die Generalversammlung wahr. @@ -125,9 +125,9 @@ Rede-, Antrags-, Auskunfts- und Stimmrecht ausgeübt werden kann und wie und bis 4. Die Generalversammlung bestimmt eine Revisionskommission, die aus dem Bevollmächtigten und mindestens einem weiteren Revisor besteht. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses übernimmt die Revisionskommission die Aufgaben des Aufsichtsrats nach § 38 Abs. 1 Satz 5 GenG. -## § 6 - Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss, Auseinandersetzung +§ 6 - Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss, Auseinandersetzung -Zuvor war ich davon ausgegangen, dass die Mindestdauer der Kündigungsfrist zwei Jahre beträgt. Scheinbar wra ich hier falsch informiert, da ich in anderen Fällen normalere Kündigungsfristen (wie etwa drei Monate) gesehen habe. Daher würde ich mich an dieser Stelle für eine solche normalere Kündigungsfrist aussprechen. +Anm. Frank: Zuvor war ich davon ausgegangen, dass die Mindestdauer der Kündigungsfrist zwei Jahre beträgt. Scheinbar wra ich hier falsch informiert, da ich in anderen Fällen normalere Kündigungsfristen (wie etwa drei Monate) gesehen habe. Daher würde ich mich an dieser Stelle für eine solche normalere Kündigungsfrist aussprechen. 1. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Schluss des Geschäftsjahres. @@ -135,22 +135,22 @@ Rede-, Antrags-, Auskunfts- und Stimmrecht ausgeübt werden kann und wie und bis 3. Die Mitglieder sind verpflichtet, der Genossenschaft sowohl ihre Postanschrift als auch mindestens eine elektronische Adresse mitzuteilen. Die Postanschrift muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Mitgliederkartei vorgehalten werden und ist ausdrücklich nicht für Kommunikationszwecke bestimmt. Nicht erreichbare Mitglieder können ausgeschlossen werden. -Nachfrage: Was ist der Vorteil, wenn der Vorstand über den Ausschluss entscheidet? Was ist der Nachteil? Geht es hier darum, schnell reagieren zu können, wenn ein Mitglied die Genossenschaft schädigt? Oder gibt es noch andere Gründe für oder gegen diese Regelung? +Anm. Frank: Nachfrage: Was ist der Vorteil, wenn der Vorstand über den Ausschluss entscheidet? Was ist der Nachteil? Geht es hier darum, schnell reagieren zu können, wenn ein Mitglied die Genossenschaft schädigt? Oder gibt es noch andere Gründe für oder gegen diese Regelung? -Anmerkung zur "Absendung": Hier würde ich analog zu § 3 auf elektronische Übermittlung setzen. Beispielsweise indem wir festlegen, dass für die Übermittlung des Ausschließungsbeschlusses die selben Regelungen gelten wie für die Einladung zur Generalversammlung. +Anm. Frank: Anmerkung zur "Absendung": Hier würde ich analog zu § 3 auf elektronische Übermittlung setzen. Beispielsweise indem wir festlegen, dass für die Übermittlung des Ausschließungsbeschlusses die selben Regelungen gelten wie für die Einladung zur Generalversammlung. -Die Widerspruchsfrist würde ich nach Möglichkeit großzügig gestalten. Ich weiß allerdings nicht, welche Fristen hier mindestens oder höchstens zulässig sind; und auch nicht, welche üblicherweise gewährt werden. Mein komplett unqualifizierter erster Vorschlag wären drei Monate. +Anm. Frank: Die Widerspruchsfrist würde ich nach Möglichkeit großzügig gestalten. Ich weiß allerdings nicht, welche Fristen hier mindestens oder höchstens zulässig sind; und auch nicht, welche üblicherweise gewährt werden. Mein komplett unqualifizierter erster Vorschlag wären drei Monate. 4. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann binnen ... Wochen nach Absendung bei der Generalversammlung Widerspruch eingelegt werden (Ausschlussfrist). Erst nach der Entscheidung der Generalversammlung kann der Ausschluss gerichtlich angefochten werden. Über den Ausschluss von Vorstandsmitgliedern oder des Bevollmächtigten entscheidet die Generalversammlung. -Nachfrage: Was ist ein "Auseinandersetzungsguthaben"? +Anm. Frank: Nachfrage: Was ist ein "Auseinandersetzungsguthaben"? 5. Beim Auseinandersetzungsguthaben werden Verlustvorträge anteilig abgezogen. Das Guthaben haftet der Genossenschaft als Pfand für etwaige Ansprüche gegenüber dem betreffenden Mitglied. -## § 7 - Bekanntmachungen +§ 7 - Bekanntmachungen -Natürlich veröffentlichen wir Bekanntmachungen auf der Website und nicht auf Papier. Ob wir statt "Internetseite" lieber "Webseite" oder "Website" schreiben wollen, können wir uns ja noch überlegen. (Oder wollen wir gezielt die Möglichkeit erhalten, Bekanntmachungen in einem Gopherhole oder auf einem öffentlichen FTP-Server zu veröffentlichen?) +Anm. Frank: Natürlich veröffentlichen wir Bekanntmachungen auf der Website und nicht auf Papier. Ob wir statt "Internetseite" lieber "Webseite" oder "Website" schreiben wollen, können wir uns ja noch überlegen. (Oder wollen wir gezielt die Möglichkeit erhalten, Bekanntmachungen in einem Gopherhole oder auf einem öffentlichen FTP-Server zu veröffentlichen?) 1. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden, soweit gesetzlich oder in der Satzung nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft, der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie die in § 325 HGB genannten Unterlagen werden nur im Unternehmensregister veröffentlicht. Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.