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alex 2025-04-25 10:27:47 +02:00
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@ -75,3 +75,10 @@ Besonders am Anfang sind die laufenden Kosten so klein wie nur möglich zu halte
### Haftung
Die Genossen haften gegenüber der Genossenschaft nur für grob fahrlässiges (beschränkt auf ihre Einlage) und vorsätzliches Fehlverhalten (dann unbegrenzt). Die Genossenschaft haftet gegenüber den Genossen nur bei grober Fahrlässigkeit (beschränkt auf die kleinste zu beziffernde Größe, zb den Auftrag, ihr Betriebsvermögen) oder bei Vorsatz nach gesetzlichen Vorschriften.
### Gründungsvorgehen
Laut [dieser Quelle](https://www.starting-up.de/gruenden/rechtsformen/eg-eingetragene-genossenschaft/das-kostet-die-genossenschaft.html) kostet die Gründung einer Genossenschaft ca. 1500 und 4000 € plus laufende Kosten von 200 - 1800 € pro Jahr (Mitgliedsbeiträge in Verband) und 800 € Prüfgebüren alle 1-2 Jahre.
Das bedeutet, dass zur Gründung erstmal mindestens 1500 € aufgebracht werden müssen, ggf. mehr. Zudem sollten für die ersten zwei Jahre mindestens die laufenden Verbandsbeiträge und die Prüfgebüren vorhanden sein. Insgesamt sprechen wir also von einem minimum von 2700 € bis zu einem Maximum von 9200 €, wobei letzteres sicher nicht bei kleinen Umsätzen geschehen wird.
Nun gibt es bereits erste Berichte zu Vorgehensweisen. Es kann beispielsweise ein Verein gegründet werden, der mit dem Sammeln von Kapital (z.B. durch monatliche Beiträge) und anschließende Abwicklung der Gründung beauftragt wird.