No description
Find a file
2025-04-25 12:39:34 +02:00
Geschaeftsplan.md Geschaeftsplan.md aktualisiert 2025-04-25 11:28:36 +02:00
README.md README.md aktualisiert 2025-04-25 12:39:34 +02:00
Satzung.md Satzung.md aktualisiert 2025-04-25 11:04:59 +02:00

IT-Genossenschaft

In diesem Repository wird die Möglichkeit der Bildung einer IT-Genossenschaft (auch Mitarbeiter*Innen-Unternehmen oder Produktivgenossenschaft genannt) beleuchtet.

ACHTUNG: Diese Genossenschaft befindet sich gerade in Konzeption. Um Mitglied werden zu können, schreiben Sie bitte eine Email an info@kraftw3rk.de und legen Sie Ihren verbindlichen Beitrittswunsch dar. Ihre Email wird dann bearbeitet und Sie erhalten eine Rückmeldung über den Eingang. Sie werden ggf. erneut kontaktiert um Details zu Ihrem Beitrittswunsch zu klären. Später wird über ihren Beitrittswunsch im Plenum abgestimmt und das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt.

Inhalt

  1. Grundgedanke
  2. Ziel
  3. Gründe
  4. Umsetzung

Grundgedanke

Wie bereits in der Vergangenheit anderenorts geschehen, ist die Genossenschaft ein Zusammenschluss gleichberechtigter Beteiligter, die gemeinsam am Auskommen des Unternehmens sowie seiner Teilnehmer*Innen arbeiten.

Es wird dabei demokratisch über alle relevanten Themen entschieden. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von Anteilen oder Leistung.

Die Idee ist, dass Menschen verschiedener Leistungsfähigkeit und mit verschiedenen Expertisen gemeinsam an einem Ziel arbeiten, sei dies finanzielle Unabhängigkeit, bloßes Auskommen oder Erfüllung der eigenen Ideen und Wünsche.

Ziel

Das Ziel ist die Erwirtschaftung eines angemessenen(TM) Lebensunterhalts für die Mitarbeitenden und die Abwesenheit einer Hierarchie zwischen den Mitgliedern oder den Arbeitenden und den Eigentümer*Innen.

Neben den persönlichen Zielen der Genossenschaft und der Mitglieder ist auch Ziel, die Möglichkeit einer solchen Unternehmung (besonders selten im IT-Bereich) ins Bewusstsein der Gesellschaft zu bringen.

Gründe

Die Notwendigkeit eines solchen Unternehmens sind unseres Erachtens zur Zeit folgende (ohne spezielle Reihenfolge):

  • IT-Dienstleistungen sind sehr komplex und sind zu viel Arbeit für viele Einzelselbstständige
  • Die Verwaltung eines IT-Unternehmens ist in der Regel nicht die Kernaufgabe von IT-Selbstständigen
  • Einzelselbstständige sind oft nicht kompetitiv genug um Unternehmen überzeugen zu können
  • Bei klassischen Eigentumsverhältnissen entsteht sehr einfach ein Ausbeutungsszenario, besonders bei nicht-Kaufleuten als Mitarbeitende
  • Es fehlt in der IT-Branche an inklusiven Unternehmen die Minderheiten respektieren
  • Nachhaltigkeit (z.B. durch Open Source) wird in den meisten IT-Unternehmen noch nicht besonders beachtet

Umsetzung

Es gelten investierte Stunden gleichmäßig für alle, unabhängig von deren Eigenschaften (wie Bildungsabschlüsse oder Aufgaben). So soll also die Sicherheitsforschende das Gleiche pro investierter Stunde bekommen wie die Reinigungsbeauftragte. Natürlich setzt dies die Notwendigkeit der jeweiligen Position im Unternehmen voraus.

Aufgabenverteilung

Anfänglich teilen sich vermutlich mehrere mutlitalentierte IT-Arbeitende die notwendigen Verwaltungsaufgaben. Später soll möglichst ein*e Genoss*in für die Verwaltung dazukommen. Später dann möglicherweise noch IT.

Konsens

Es sollen alle Entscheidungen nach bekannten horizontalistischen Regierungsformen getroffen werden: Konsens, Negativ-Konsens, Qualifizierte Mehrheit.

Plena sind grundsätzlich monatlich durchzuführen oder auf Antrag. Zu den Plena wird per bekannt gemachten Kontaktdaten der Mitglieder mit einer Woche Vorlauf eingeladen. Grundsätzlich ist Persönliches treffen und remote gleichbedeutend und keines ist erzwingbar.

Freie Assoziation

Generell soll von vorn herein klar sein, dass Menschen mit der Idee auch Reiß aus nehmen dürfen und ihren eigenen Ableger dieser Genossenschaft gründen dürfen. Die Markenrechte werden ähnlich Open Source inhalten zur gewerblichen Verwendung lizensiert. Das bedeutet dass freie Assoziation herrscht. Demnach werden häufige Diskrepanzen (zum Beispiel regelmäßiges Veto in Plena) auch zu einer Emopfehlung des Austritts führen. Dies soll nicht als Ausschluss (Rausschmiss) betrachtet werden sondern als die Notwendigkeit, Gruppen klein und Konsensfähig zu halten ohne dabei Dissenz generell zu vermeiden. Deshalb auch die Ausweichmöglichkeiten auf Negativ-Konsens oder Mehrheit.

Finanzierungsideen

Ein IT-Unternehmen kann mit den notwendigen Kenntnissen mit einem einfachen PC, möglichst einem Laptop, geführt werden. Dank Open Source ist für die reine Tätigkeit keine Anfangsinvestition zu tätigen.

Der finanzielle Aufwand für die Bildung einer Genossenschaft ist vergleichsweise hoch, jedoch mit den erzielbaren Stundensätzen durchaus schnell wieder drin. Wiederkehrende Kosten für Werbung, rechtliche und steuerliche Beratung sind ggf. noch zu beachten.

Aus der Geschichte anderer IT-Genossenschaften soll die Möglichkeiten des geschäftführenden Organs maximal beschnitten werden. Eine Entscheidung durch die Geschäftsführung hat Grundsätzlich eine Plenumsentscheidung zur Grundlage.

Groesse

Auch hier nehmen wir eine Seite aus den vergangenen Erfahrungen von IT-Genossenschaften. Die Genossenschaft ist zunächst begrenzt auf 20 Individuen. Hintergrund ist die Schwierigkeit von demokratischen Entscheidungen bei großen, heterogenen Gruppen und der damit einhergehenden Lagerbildung. Wir bevorzugen die Bildung einer Föderation mit mehreren, unabhängigen aber kooperierenden, lokalen Genossenschaften.

Arbeitszeiten

Hier sind die Ideen vielfältig. Viele Selbstständige arbeiten sehr unterschiedliche Stunden. Mal sind sie über vollzeit tätig, mal arbeiten sie monate nicht. Hier sollte sich jede*r frei genug fühlen sich einzubringen wie es eben geht. Jedoch sollte auch klar sein, dass eine Mitarbeit an einer Sache für den "Return on Invest" auch nötig ist.

Bezahlung

Zunächst schwebte uns ein rein Gewinnbasiertes Bezahlungssystem vor, da der gemeinsame Erfolg nicht unbedingt durch gearbeitete Stunden messbar ist. Andererseits soll die Unternehmung - speziell während ihres Aufbaus - nicht durch massen an untätigen Mitgliedern ausgebremst werden, die sich ggf. einen extrem guten Deal für ihre Gesellschaftanteile erhoffen.

Deshalb soll die Gruppe sowohl die Projekte beobachten als auch die gearbeiteten Stunden prüfen.

Folgender Ablauf könnte sich daraus ergeben:

  1. Werbung oder Individuum akquiriert Auftrag
  2. (kurz) Plenum entscheidet darüber ob Auftrag grundsätzlich passt
  3. Person zeichnet sich verantwortlich und legt binnen 48 Std. einen groben Umsetzungsplan vor, ggf. mit notwenigen Mitarbeitenden
  4. Plenum entscheidet über verbindliche Annahme des Auftrages und weist verantwortung zu
  5. Kunde bekommt bescheid
  6. Verantwortliche Person arbeitet Projektplan aus und führt alle weiteren maßnahmen verantwortlich an
  7. Es werden Stunden erfasst und dem Kunden durch die verantwortlichen in Rechnung gestellt.
  8. Nach abschluss und ggf. Abnahme des Projekts verteilt die Unternehmung 50% des Ertrages (Umsatz minus direkte Kosten) auf die leistenden nach Aufwand in Stunden, inkl Plenumsteilnehmende
  9. Das restliche Geld wird als Rücklage, für werbung, infrastruktur und beratung zurückgehalten
  10. am ende des jahres wird im plenum über die verwendung der restlichen mittel entschieden.

Laufende Kosten

Besonders am Anfang sind die laufenden Kosten so klein wie nur möglich zu halten. Selbstverständlich werden ggf. Ausgaben für Server und andere IT-Infrastruktur anfallen, jedoch ist auf wirklich notwendiges zu achten. Besonders externe Personalkosten oder kostspielige Abbonements, Lizenzen und Verträge sind zu vermeiden.

Haftung

Nach innen: Die Genossen haften gegenüber der Genossenschaft nur für grob fahrlässiges (beschränkt auf ihre Einlage) und vorsätzliches Fehlverhalten (dann unbegrenzt). Die Genossenschaft haftet gegenüber den Genossen nur bei grober Fahrlässigkeit (beschränkt auf die kleinste zu beziffernde Größe, zb den Auftrag, ihr Betriebsvermögen) oder bei Vorsatz nach gesetzlichen Vorschriften.

Nach außen: IT kann ein sehr kostspieliges Geschäft sein wenn man in eine Haftungsfalle tappt. Hier haben Genossen bereits Erfahrungen sammeln müssen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung von um die 100+ € im Jahr ist völlig außer Diskussion. Darüberhinaus sind Vertragsvorlagen vor beginn der Geschäftstätigkeit zu erstellen und nur im Konsens zu erweitern. Auch sind nur anwaltlich geprüfte Dokumente zulässig. Andernfalls kann ein Haftungsfall durch einen Kunden fingiert werden (ja, das passiert). Entsprechende anwaltliche und steuerberaterliche Beratung ist absolut notwendig. Entsprechende Anfangstexte können aber von Genossen übernommen werden.

Gründungsvorgehen

Laut dieser Quelle kostet die Gründung einer Genossenschaft ca. 1500 bis 4000 € plus laufende Kosten von 200 - 1800 € pro Jahr (Mitgliedsbeiträge in Verband) und 800 € Prüfgebüren alle 1-2 Jahre.

Das bedeutet, dass zur Gründung erstmal mindestens 1500 € aufgebracht werden müssen, ggf. mehr. Zudem sollten für die ersten zwei Jahre mindestens die laufenden Verbandsbeiträge und die Prüfgebüren vorhanden sein. Insgesamt sprechen wir also von einem minimum von 2700 € bis zu einem Maximum von 9200 €, wobei letzteres sicher nicht bei kleinen Umsätzen geschehen wird.

Nun gibt es bereits erste Berichte zu Vorgehensweisen. Es kann beispielsweise ein Verein gegründet werden, der mit dem Sammeln von Kapital (z.B. durch monatliche Beiträge) und anschließende Abwicklung der Gründung beauftragt wird. Die Mitgliederanzahl vor Eintragung muss mindestens drei Betragen und sofern es bei einer Maximalzahl von 20 Mitgliedern bleibt kann die Ernennung eines Aufsichtsrats unterlassen werden. Auch bleibt in dem Fall der Vorstand bei einer Person.

Satzung

Die Herstellung einer Satzung ist laut dieser Quelle notwendig. Der Entwurf befindet sich hier.

Mitglied auf Probe

Es muss ein nicht unbeträchtliches Kapital zur Gründung und zum Betrieb der Genossenschaft aufgebracht werden (mindestens 2700 € für die ersten zwei Jahre). Auf viele Rücken verteilt nimmt die Last zwar ab, jedoch wollen wir auch prekarisierten Menschen eine Perspektive bieten. So ist es einerseits nötig, dass ein Mitglied einen Mindestanteil von zb 500 € in die Genossenschaft einbringt um die Verwaltungs- und Gründungskosten teilweise zu decken, jedoch hat nicht jeder Mensch mal eben 500 € zum anlegen parat. Insofern wäre eine Zwischenlösung gut, in der ein Menschn auf "Probe" eintritt, ohne mitzubestimmen und Vergütung zu erhalten (allerding nach der Entscheidung ob grundsätzlich zusammengearbeitet werden soll) und sich dann deren Anteil erarbeitet. Dies kann zum Beispiel durch Akquisition und (Hilfe bei der?) Abwicklung eines Auftrages mit entsprechendem Ertrag erfolgen.

Sitz des Unternehmens

Da es zunächst sicher keine Mittel für Büroräume geben wird, wird der Sitz des Unternehmens an einem der Wohnadressen der Mitglieder angemeldet, sofern möglich. Scheidet das Mitglied aus oder machen sonstige Gründe den Unternehmenssitz an der Position unsinnig, wird dieser verschoben. Tendenziell könnte es Sinn machen den Wohnsitz der amtierenden Vorstandsperson als Betriebssitz zu nehmen. Ein Postfach ist meines wissens nicht zulässig.

Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Da eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit erst nach erfolgter Eintragung legal erfolgen kann, müssen die sog. Gründungsmitglieder (mindestens drei) die Anfangsinvestition in voller Höhe aufbringen, da sonst keine Eintragung erfolgen kann. Bei 500 € Anteil, drei Gründungsmitgliedern und 1500 € Gründungskosten lt. o.g. Quelle geht der Betrag genau auf. Natürlich muss dann erstmal Arbeit in Eigenleistung (unbezahlt) besorgt und (bezahlt) ausgeführt werden um die Kasse zu füllen für Werbung.

Generell sollte die Überlegung von Direktkrediten entweder der Mitglieder oder interessierter dritter in Erwägung gezogen werden, ähnlich des Konzeptes des Mietshäusersyndikats. Solidarische Kredite beim Mietshäusersyndikat haben zwischen 0 und 1,5% Zins und enthalten einen qualifizierten Rangrücktritt. Es bleibt zu prüfen ob letzteres wegen des Unternehmerischen Risikos nicht unzulässig oder zumindest moralisch fragwürdig gegenüber den Kreditgebern wäre.

Denkbar zu leistende Tätigkeiten

Aus Vorerfahrung bieten sich folgende Leistungen für IT-Dienstleistende ohne massive Investitionen und mit überschaubaren Haftungsrisiken an:

  • PC-Reparatur, -aktualisierung und -wartung
  • Ersetzen/Aufbau/Reparatur und Wartung von kleinen Serveraufbauten wie z.B. in Kleinbetrieben bis 20 MitarbeiterInnen
  • Verkauf von PCs und Servern (wobei hier ganz klar auf Gewährleistungsansprüche gegenüber der Genossenschaft zu achten ist)
  • Verlegen/Reparieren/Aktualisieren von Netzwerkkabeln und Hardware
  • Pentesting
  • IT-Consulting?
  • Web-Entwicklung?

Alle diese Tätigkeiten sollen oberhalb einer Bagatellgrenze durch das Plenum entschieden werden um nicht den Fortbestand der Genossenschaft zu gefährden. Hintergrund ist dass Hardware bei Weiterverkauf auch angeschafft werden muss und eine dreiecksbeziehung entsteht bei der Haftungsrisiken entstehen die wir über 500 € auf keinen Fall tragen sollten.

Marketing

Da anfangs höchstwahrscheinlich keine größeren Summen für Marketing zur Verfügung stehen wird aller Wahrscheinlichkeit nach viel in Eigenleistung entstehen müssen. Website, Logo, Visitenkarten, Briefkopf, Farben, etc sind die Standards die für das Marketing notwendig werden. So sollte sich jedes Mitglied zur Bespielung mindestens eines Kanals mit Werbung (Soziale medien, web, etc.) bereiterklären um die Unternehmung vom Boden hoch zu bekommen (finanziell).

Die Außendarstellung sollte sich derweil von vornherein dahingehend abheben dass Nachhaltigkeit und progressive Unternehmensfühung im Mittelpunkt steht. Es bringt überhaupt nichts, ein weiteres 0815-IT-Consulting Unternehmen zu bauen nur um dann von Konzernen kontrolliert zu werden.

Kundenausrichtung

Grundsätzlich findet sich eine große Diskrepanz zwischen IT-Dienstleistenden Unternehmen was die Kundenstruktur angeht. Erfahrene Kaufleute wissen, dass Kundenzentralisierung ein schwerer Anfängerfehler ist. Leider neigen viele kleine IT-Unternehmen dazu, sich erstmal einen Großkunden zu suchen der sie dann faktisch unter Kontrolle hat. Dies wird zumindest von einem Genossen zu 100% jedes Mal ein Veto erleben. Ganz klar muss eine Ausrichtung auf KMU (kleine und Mittelständische Unternehmen) erfolgen da hier zum einen der Bedarf riesig und die Machtverhältnisse deutlich ausgeglichenere sind. Dies hat zur Folge dass die Gestaltung der Zusammenarbeit deutlich gesünder, die Zahlung pünktlicher und die Stimmung im Unternehmen deutlich besser wird. Beste Erfahrung wurde damit gemacht, dass größere Aufträge zwar angenommen, jedoch nur mit 10% der Manpower belegt wurden und so 90% für die Akquisition und Erfüllung neuer Aufträge frei war. Befristete Ausnahmen sind denkbar.

Politik

Besonders wichtig ist hierbei dass horizontale Unternehmungen kein unpolitisches Thema sind. Wir schreiben keine politische Gesinnung vor, sind aber klar gegen Hierarchie zwischen Menschen (bzw. Lebewesen, in vielen Fällen) und somit weder offen für sog. Tech-Bros, Neoliberalisten oder diese Dinge relativierende oder unterstützende Ideologien.