README.md aktualisiert

This commit is contained in:
alex 2025-04-25 11:49:00 +02:00
parent adedfd348e
commit c7f7b96826

View file

@ -1,6 +1,8 @@
# IT-Genossenschaft
In diesem Repository wird die Möglichkeit der Bildung einer IT-Genossenschaft (auch Mitarbeiter*Innen-Unternehmen oder Produktivgenossenschaft genannt) beleuchtet.
ACHTUNG: Diese Genossenschaft befindet sich gerade in Konzeption. Um Mitglied werden zu können, schreiben Sie bitte eine Email an info@kraftw3rk.de und legen Sie Ihren verbindlichen Beitrittswunsch dar. Ihre Email wird dann bearbeitet und Sie erhalten eine Rückmeldung über den Eingang. Sie werden ggf. erneut kontaktiert um Details zu Ihrem Beitrittswunsch zu klären. Später wird über ihren Beitrittswunsch im Plenum abgestimmt und das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt.
## Inhalt
1. Grundgedanke
2. Ziel
@ -87,4 +89,12 @@ Nun gibt es bereits erste Berichte zu Vorgehensweisen. Es kann beispielsweise ei
Die Herstellung einer Satzung ist laut [dieser Quelle](https://www.genoverband.de/genossenschaft-gruenden/informationen-fuer-gruender/) notwendig.
### Mitglied auf Probe
Es muss ein nicht unbeträchtliches Kapital zur Gründung und zum Betrieb der Genossenschaft aufgebracht werden (mindestens 2700 € für die ersten zwei Jahre). Auf viele Rücken verteilt nimmt die Last zwar ab, jedoch wollen wir auch prekarisierten Menschen eine Perspektive bieten. So ist es einerseits nötig, dass ein Mitglied einen Mindestanteil von zb 500 € in die Genossenschaft einbringt um die Verwaltungs- und Gründungskosten teilweise zu decken, jedoch hat nicht jeder Mensch mal eben 500 € zum anlegen parat. Insofern wäre eine Zwischenlösung gut, in der ein Menschn auf "Probe" eintritt, ohne mitzubestimmen und Vergütung zu erhalten (allerding nach der Entscheidung ob grundsätzlich zusammengearbeitet werden soll) und sich dann deren Anteil erarbeitet. Dies kann zum Beispiel durch Akquisition und (Hilfe bei der?) Abwicklung eines Auftrages mit entsprechendem Ertrag erfolgen.
Es muss ein nicht unbeträchtliches Kapital zur Gründung und zum Betrieb der Genossenschaft aufgebracht werden (mindestens 2700 € für die ersten zwei Jahre). Auf viele Rücken verteilt nimmt die Last zwar ab, jedoch wollen wir auch prekarisierten Menschen eine Perspektive bieten. So ist es einerseits nötig, dass ein Mitglied einen Mindestanteil von zb 500 € in die Genossenschaft einbringt um die Verwaltungs- und Gründungskosten teilweise zu decken, jedoch hat nicht jeder Mensch mal eben 500 € zum anlegen parat. Insofern wäre eine Zwischenlösung gut, in der ein Menschn auf "Probe" eintritt, ohne mitzubestimmen und Vergütung zu erhalten (allerding nach der Entscheidung ob grundsätzlich zusammengearbeitet werden soll) und sich dann deren Anteil erarbeitet. Dies kann zum Beispiel durch Akquisition und (Hilfe bei der?) Abwicklung eines Auftrages mit entsprechendem Ertrag erfolgen.
### Sitz des Unternehmens
Da es zunächst sicher keine Mittel für Büroräume geben wird, wird der Sitz des Unternehmens an einem der Wohnadressen der Mitglieder angemeldet, sofern möglich. Scheidet das Mitglied aus oder machen sonstige Gründe den Unternehmenssitz an der Position unsinnig, wird dieser verschoben. Tendenziell könnte es Sinn machen den Wohnsitz der amtierenden Vorstandsperson als Betriebssitz zu nehmen. Ein Postfach ist meines wissens nicht zulässig.
### Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Da eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit erst nach erfolgter Eintragung legal erfolgen kann, müssen die sog. Gründungsmitglieder (mindestens drei) die Anfangsinvestition in voller Höhe aufbringen, da sonst keine Eintragung erfolgen kann. Bei 500 € Anteil, drei Gründungsmitgliedern und 1500 € Gründungskosten lt. o.g. Quelle geht der Betrag genau auf. Natürlich muss dann erstmal Arbeit in Eigenleistung (unbezahlt) besorgt und (bezahlt) ausgeführt werden um die Kasse zu füllen für Werbung.
Generell sollte die Überlegung von Direktkrediten entweder der Mitglieder oder interessierter dritter in Erwägung gezogen werden, ähnlich des Konzeptes des Mietshäusersyndikats. Solidarische Kredite beim Mietshäusersyndikat haben zwischen 0 und 1,5% Zins und enthalten einen qualifizierten Rangrücktritt. Es bleibt zu prüfen ob letzteres wegen des Unternehmerischen Risikos nicht unzulässig oder zumindest moralisch fragwürdig gegenüber den Kreditgebern wäre.